Die Versicherung zahlt weniger als im Gutachten steht?
Dann liegt meistens ein Prüfbericht vor. Sie müssen ihn nicht verstehen, um etwas dagegen zu unternehmen. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Die Anwendung stellt Zeile für Zeile gegenüber, was in Ihrem Gutachten steht und was die Versicherung davon anerkennt.
Was ist ein Prüfbericht?
Nach einem Unfall lassen Sie den Schaden von einer sachverständigen Person begutachten. Das Gutachten sagt, was die Reparatur kosten wird. Die gegnerische Versicherung lässt dieses Gutachten anschließend häufig von einem Prüfdienstleister durchsehen. Dessen Ergebnis ist der Prüfbericht.
Im Prüfbericht steht dann zum Beispiel, dass die Stundensätze zu hoch angesetzt seien, dass eine Beilackierung nicht nötig sei oder dass bestimmte Aufschläge nicht anerkannt würden. Für jede dieser Positionen nennt der Bericht einen niedrigeren Betrag.
Warum lässt die Versicherung das machen?
Eine Versicherung schuldet den Schaden, den sie ersetzen muss – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sie darf deshalb prüfen lassen, ob ein Gutachten der Höhe nach nachvollziehbar ist. Das ist ein normaler Vorgang und für sich genommen kein Vorwurf gegen Sie oder gegen die Person, die Ihr Gutachten erstellt hat.
Entscheidend ist etwas anderes: Ein Prüfbericht ist eine Einschätzung der Gegenseite, keine verbindliche Feststellung. Ob eine einzelne Kürzung trägt, ist eine Rechtsfrage, die im Einzelfall beantwortet wird – von einer Anwältin oder einem Anwalt, nicht von einer Software.
Welche Unterlagen gebraucht werden
Unbedingt nötig
Das Schadengutachten
Das ist das Dokument, das die Sachverständige oder der Sachverständige nach dem Unfall erstellt hat. Meist mehrere Seiten, mit Fotos und einer Auflistung der Schäden.
Der Prüfbericht
Das Dokument, das Sie von der Versicherung bekommen haben und in dem einzelne Beträge gekürzt wurden. Es trägt oft die Überschrift „Prüfbericht“ oder „Kalkulationsprüfung“.
Ohne diese beiden Dokumente gibt es nichts zu vergleichen. Die Anwendung sagt Ihnen das dann auch deutlich, statt mit unvollständigen Angaben weiterzurechnen.
Hilfreich
Die Reparaturkostenkalkulation
Die Liste mit den einzelnen Positionen und Beträgen. Sie steckt oft schon im Gutachten. Liegt sie getrennt vor, laden Sie sie zusätzlich hoch.
Das Schreiben der Versicherung
Der Brief oder die E-Mail, mit der die Versicherung mitgeteilt hat, wie viel sie zahlt. Daraus geht hervor, worauf sie sich beruft.
Die Reparaturrechnung
Falls Sie schon reparieren lassen haben. Sie zeigt, was die Reparatur tatsächlich gekostet hat.
Fotos vom Fahrzeug
Eigene Aufnahmen vom Schaden, wenn Sie welche haben. Sie sind kein Muss, können aber Rückfragen ersparen.
Was Sie in der Anwendung sehen
Nach dem Hochladen dauert die Auswertung einen Moment. Danach steht alles auf einer Seite.
Die Gegenüberstellung
Jede beanstandete Position steht in einer Zeile: links der Betrag aus Ihrem Gutachten, rechts der Betrag, den der Prüfbericht anerkennt. Dazu die Begründung im Wortlaut des Prüfberichts.
Die Differenz
Der Unterschied je Position und die Summe aller Unterschiede. Diese Summe rechnet die Anwendung selbst aus, damit sie nachvollziehbar bleibt.
Die Sicherheit der Erkennung
Ein kleiner Balken zeigt, wie sicher die Anwendung eine Zeile gelesen und zugeordnet hat. Ist sie unsicher, sagt sie das offen, statt es zu verbergen.
Was noch fehlt
Eine Liste der Unterlagen, die noch gebraucht werden, und Hinweise auf Angaben, die sich widersprechen – zum Beispiel ein Kennzeichen, das nicht überall gleich geschrieben ist.
Der Bearbeitungsstand
Sie sehen jederzeit, in welchem Schritt Ihr Vorgang steckt und wer gerade am Zug ist: Sie, die Anwendung oder die Kanzlei.
Die Fundstellen
Zu jeder Zahl ist hinterlegt, auf welcher Seite und an welcher Textstelle sie steht. Sie können also alles selbst nachlesen.
Was danach passiert
Sie behalten in jedem Schritt die Entscheidung. Es geschieht nichts automatisch nach außen.
- 01
Sie bestätigen die Angaben
Bevor etwas weitergeht, sehen Sie sich die ausgelesenen Daten an: Ist das Ihr Fahrzeug, Ihre Schadennummer, Ihr Unfalltag? Was nicht stimmt, korrigieren Sie.
- 02
Sie erteilen das Mandat
Sie entscheiden, ob PARTNERKANZLEI den Fall übernehmen soll. Ohne diese Entscheidung wird niemand für Sie tätig, und es geht kein Schreiben hinaus.
- 03
Die Kanzlei prüft auf Interessenkonflikte
Eine Kanzlei darf nicht tätig werden, wenn sie in derselben Sache bereits die Gegenseite vertritt oder vertreten hat. Diese Prüfung steht vor allem anderen.
- 04
Die anwaltliche Prüfung
Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sieht sich jede Kürzung einzeln an und entscheidet, welche davon beanstandet wird und welche nicht.
- 05
Die Freigabe
Das Schreiben wird anwaltlich geprüft, bearbeitet und freigegeben. Ohne diese Freigabe verlässt nichts das System.
- 06
Der Versand durch die Kanzlei
Die Kommunikation mit der Versicherung führt ausschließlich die Kanzlei. Sie bleiben informiert, müssen aber nicht selbst schreiben.
Was das nicht bedeutet
Damit Sie wissen, woran Sie sind – auch dort, wo die Antwort unbequem ist.
Kein garantierter Erfolg
Keine Aussage über die Berechtigung einer Kürzung
Kosten und Vergütung
Häufige Fragen
Muss ich den Prüfbericht selbst verstehen?
Nein. Es reicht, wenn Sie ihn hochladen. Die Anwendung ordnet die Positionen einander zu und zeigt Ihnen die Unterschiede in einer Tabelle. Verständlich zu machen, was gekürzt wurde, ist genau die Aufgabe der Plattform.
Was, wenn ich nicht alle Unterlagen habe?
Sie können den Vorgang trotzdem anlegen. Die Anwendung zeigt Ihnen dann, was noch fehlt. Ohne Schadengutachten und Prüfbericht ist allerdings keine belastbare Gegenüberstellung möglich, weil die Vergleichsgrundlage fehlt.
Kann ich die Unterlagen mit dem Handy abfotografieren?
Ja. PDF, JPG und PNG werden angenommen. Achten Sie auf gutes Licht, vollständige Seiten und lesbare Zahlen. Ein PDF aus dem E-Mail-Anhang ist einem Foto vorzuziehen, weil der Text dann direkt gelesen werden kann.
Wer sieht meine Daten?
Ihre Unterlagen liegen in einem privaten Speicher ohne öffentliche Links. Zugriff haben Sie selbst und, nach Ihrer Mandatierung, PARTNERKANZLEI. Jeder Zugriff wird protokolliert. Weitergegeben wird nichts, was nicht für die Bearbeitung nötig ist.
Was kostet das?
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit wird mit der Kanzlei vereinbart, bevor sie tätig wird. Sie erhalten die Konditionen vor der Mandatierung schriftlich und entscheiden erst danach. Ob und in welchem Umfang eine Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab.
Bekomme ich das gekürzte Geld zurück?
Das lässt sich vorab nicht sagen, und niemand sollte es Ihnen versprechen. Ob eine Kürzung berechtigt ist, hängt vom einzelnen Fall ab und wird anwaltlich geprüft. Die Plattform zeigt Ihnen, worüber gestritten wird – nicht, wie der Streit ausgeht.
Bei Fragen zur Anwendung erreichen Sie den technischen Betrieb unter [email protected]. Rechtliche Auskünfte erteilt ausschließlich PARTNERKANZLEI. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.