Die Fallaufbereitung kostet Zeit. Die rechtliche Bewertung ist der Wert.
Ein Prüfbericht kürzt Positionen, die in der Kalkulation anders heißen, anders nummeriert sind und teilweise zusammengefasst wurden. Bevor eine juristische Frage überhaupt sichtbar wird, ist ein erheblicher Teil der Bearbeitungszeit in das Sortieren, Zuordnen und Nachrechnen geflossen. Genau diese Arbeit übernimmt Gegenprüfung – und legt offen, wie sicher sie dabei ist.
Was die Plattform nicht übernimmt: die Bewertung. Ob eine Kürzung trägt, entscheidet der Einzelfall. Diese Entscheidung, ihre Begründung und jede Kommunikation nach außen bleiben vollständig bei PARTNERKANZLEI.
Rollenverteilung im Betriebsmodell
Keine Fußnote, sondern die Konstruktionsgrundlage.
gobecom GmbH – technischer Betreiber
Software, Hosting, Dokumentenverarbeitung, Zuordnung, Berechnung, Aufbereitung. Erbringt keine Rechtsdienstleistung und tritt gegenüber Versicherungen nicht auf.
PARTNERKANZLEI – Rechtsdienstleistung
Mandatsannahme, Konfliktprüfung, rechtliche Bewertung jeder Position, Freigabe jedes Schreibens, gesamte Außenkommunikation.
Übergabe
Was in der Kanzlei ankommt
Der Vorgang erreicht Sie erst, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Was noch offen ist, steht sichtbar im Vorgang, statt in der Bearbeitung aufzutauchen.
Vorstrukturierter Vorgang
Mandant, Schadennummer, Versicherung, Prüfdienstleister, Fahrzeug und Fristen sind erfasst und geprüft. Fehlende Pflichtangaben blockieren die Übergabe, statt später aufzufallen.
Gegenüberstellung mit Fundstellen
Jede gekürzte Position steht mit kalkuliertem Betrag, anerkanntem Betrag und der Begründung des Prüfberichts nebeneinander – jeweils mit Dokument, Seite und Textstelle verknüpft.
Deterministische Summen
Alle Beträge sind ganzzahlige Cent-Werte. Einzeldifferenzen und Gesamtsumme berechnet die Anwendung, nie ein Sprachmodell. Weicht die Summe von der im Prüfbericht ausgewiesenen ab, wird der Vorgang markiert.
Konfidenzwerte je Position
Zuordnung und Extraktion tragen einen Konfidenzwert. Sie sehen sofort, welche Zeilen belastbar erkannt wurden und welche eine fachliche Sichtung brauchen.
Offene Punkte als Aufgabenliste
Fehlende Unterlagen, widersprüchliche Angaben, unklare Positionsbezeichnungen und Auffälligkeiten aus der Dokumentprüfung stehen als abzuarbeitende Liste im Vorgang.
Entwurf aus eigenen Bausteinen
Der Entwurf der Stellungnahme setzt sich ausschließlich aus Textbausteinen zusammen, die in Ihrer Kanzlei versioniert und freigegeben wurden. Ohne passendes Regelwerk entsteht kein Absatz.
Kanzleibereich
Sieben Arbeitsbereiche, eine Oberfläche
Prüfqueue
Alle Vorgänge nach Status, Frist und Konfidenz sortierbar. Sie sehen, was auf anwaltliche Bewertung wartet, was eskaliert ist und was nur formal abzuzeichnen bleibt.
Fallansicht mit Positionsbearbeitung
Position für Position bestätigen, korrigieren, zurückstellen oder verwerfen. Jede Änderung wird als anwaltliche Bearbeitung gekennzeichnet und ersetzt den maschinellen Vorschlag.
Regelwerkverwaltung
Regelwerke bündeln Kürzungskategorien, Argumentationslinien und Bedingungen. Jede Fassung trägt eine Version, einen Status und einen Gültigkeitszeitraum; ältere Fassungen bleiben nachvollziehbar erhalten.
Textbausteinverwaltung
Bausteine werden je Kürzungskategorie gepflegt, mit Platzhaltern für Positionsdaten. Ein Baustein ohne anwaltliche Freigabe steht der Entwurfserstellung nicht zur Verfügung.
Freigaben
Der Entwurf wird vollständig angezeigt, jeder Absatz mit seiner Herkunft. Freigabe, Änderung und Ablehnung sind eigene, protokollierte Vorgänge mit namentlicher Zuordnung.
Auto-Release-Konfiguration
Technisch vorbereitet, im Auslieferungszustand global und je Mandant per Kill-Switch abgeschaltet. Der Modus lässt sich nur durch anwaltliche Rollen ändern und ist jederzeit sofort rücknehmbar.
Audit-Log
Fortlaufendes, nur anfügendes Protokoll aller Ereignisse, per SHA-256 verkettet. Nachträgliche Änderungen einzelner Einträge brechen die Kette und sind erkennbar.
Statusmodell der Regelwerke
Ein Regelwerk durchläuft feste Zustände. Der Status entscheidet, ob daraus überhaupt ein Entwurf entstehen darf. Fassungen werden nicht überschrieben, sondern versioniert.
| Status | Bedeutung für die Entwurfserstellung |
|---|---|
EntwurfDRAFT | In Bearbeitung. Nicht für Entwürfe verwendbar. |
In anwaltlicher PrüfungUNDER_REVIEW | Zur anwaltlichen Prüfung eingereicht. Noch nicht verwendbar. |
Freigegeben für EntwürfeAPPROVED_FOR_DRAFTING | Anwaltlich freigegeben für die Entwurfserstellung. Jeder Entwurf geht anschließend in die Einzelfreigabe. |
Freigegeben für Auto-ReleaseAPPROVED_FOR_AUTO_RELEASE | Zusätzlich für den Auto-Release-Pfad freigegeben. Ohne Erfüllung aller Gate-Bedingungen bleibt der Vorgang trotzdem stehen. |
AusgesetztSUSPENDED | Vorläufig ausgesetzt, etwa wegen einer geänderten Bewertungslage. Laufende Vorgänge fallen auf die Einzelfreigabe zurück. |
AbgelaufenEXPIRED | Gültigkeitszeitraum abgelaufen. Neue Entwürfe entstehen daraus nicht mehr. |
WiderrufenREVOKED | Widerrufen. Endzustand, keine Reaktivierung, nur Neufassung mit neuer Version. |
Kontrolle
Wie die Kanzlei die Kontrolle behält
Kein Absatz ohne belegte Herkunft
Jeder Abschnitt des Entwurfs trägt eine Herkunftskennung: Dokumentstelle, Berechnung, freigegebener Textbaustein oder anwaltliche Bearbeitung. Abschnitte ohne Herkunft werden nicht erzeugt und blockieren die maschinelle Freigabe.
Regelwerke nur durch Anwältinnen und Anwälte freigebbar
Der Statuswechsel nach APPROVED_FOR_DRAFTING oder APPROVED_FOR_AUTO_RELEASE ist an eine anwaltliche Rolle gebunden. Die Prüfung erfolgt serverseitig, nicht durch Ausblenden in der Oberfläche.
Administration kann keine anwaltliche Freigabe erteilen
Administrative Rollen verwalten Konten, Mandanten und Betrieb. Sie können Entwürfe weder freigeben noch Regelwerke in einen freigegebenen Status heben. Die Trennung ist im Berechtigungsmodell verankert.
Auto-Release nur bei Erfüllung aller 21 Bedingungen
Das Gate prüft 21 Einzelbedingungen – von Kill-Switch und Freigabemodus über Mandat, Vollmacht und Konfliktprüfung bis zu Rechenabgleich, Konfidenzschwellen, Widerspruchsfreiheit, ausschließlich freigegebenen Bausteinen und lückenloser Protokollierbarkeit. Fehlende Information gilt als nicht erfüllt.
Voreinstellung im Auslieferungszustand
Berufsrecht
Offene Punkte, die vor einer Zusammenarbeit zu klären sind
Die folgenden Punkte sind keine Rechtsauskunft und keine Bewertung der Rechtslage. Sie sind die Themen, zu denen wir vor Aufnahme einer Zusammenarbeit eine gemeinsame, von der Kanzlei verantwortete Festlegung für erforderlich halten. Wo eine Bewertung durch die Kammer oder eine externe Prüfung erforderlich ist, sagen wir das offen, statt eine Antwort zu behaupten.
Verschwiegenheit und Dienstleistereinbindung
Zu klären ist, auf welcher vertraglichen Grundlage der technische Betreiber als Dienstleister eingebunden wird, welche Verpflichtungserklärungen die beteiligten Personen abgeben und wie die Anforderungen an die Einbeziehung Dritter in die anwaltliche Verschwiegenheit im konkreten Aufbau erfüllt werden.
Unabhängigkeit der Berufsausübung
Zu klären ist, wie sichergestellt und dokumentiert wird, dass weder Produktgestaltung noch Vergütungsmodell eine inhaltliche Einflussnahme auf die anwaltliche Bewertung erzeugen – einschließlich der Frage, welche Voreinstellungen die Plattform überhaupt setzen darf.
Vergütung ohne Erfolgsbezug
Zu klären ist die Ausgestaltung der Vergütung des technischen Betreibers so, dass sie sich nicht am Ausgang des einzelnen Vorgangs bemisst. Konkrete Sätze sind bewusst noch nicht festgelegt; jede hier genannte Zahl wäre eine Erfindung.
Keine Gebührenteilung
Zu klären ist die Abgrenzung zwischen einem Entgelt für Softwarenutzung und einer Beteiligung an anwaltlichen Gebühren, einschließlich Abrechnungsweg, Rechnungsstellung und Zahlungsfluss zwischen Mandant, Kanzlei und Betreiber.
Konfliktprüfung
Zu klären ist, welche Daten die Plattform für eine Konfliktprüfung bereitstellen darf, ab welchem Zeitpunkt sie übermittelt werden und wie ein negatives Ergebnis technisch zu einem sofortigen Stopp des Vorgangs führt.
Verantwortung für jede Aussage im Schreiben
Zu klären ist die verbindliche Festlegung, dass jede Aussage im ausgehenden Schreiben anwaltlich verantwortet wird, sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein weitgehend automatisierter Versand überhaupt in Betracht kommt.
Keine Aussage zur Zulässigkeit
Pilot
Klein anfangen, messbar auswerten
Ein Pilot dient nicht dem Nachweis, dass die Software funktioniert, sondern der Klärung, ob sie in Ihrem Arbeitsablauf trägt. Umfang und Dauer legen wir gemeinsam fest.
- Umfang: eine begrenzte Zahl realer Vorgänge im Modus „Nur Entwurf“, ohne Auto-Release, mit vollständiger anwaltlicher Einzelfreigabe.
- Dauer: so lang, dass jede Kürzungskategorie mehrfach vorkommt. Die konkrete Laufzeit ist eine gemeinsame Festlegung, keine Vorgabe.
- Regelwerke: von der Kanzlei erstellt und freigegeben. Ohne eigenes Regelwerk startet kein Pilot.
- Abbruch: jederzeit, ohne Begründung; laufende Vorgänge werden exportiert und übergeben.
Messgrößen
Erhoben wird, was sich aus dem Protokoll ergibt – ohne zusätzliche Erfassung durch die Kanzlei.
| Messgröße | Definition | Zielwert |
|---|---|---|
| Bearbeitungszeit je Vorgang | Zeit von der Übernahme in die Prüfqueue bis zur anwaltlichen Freigabe oder Ablehnung. | ANNAHME: Zielkorridor erst nach den ersten 20 Vorgängen festlegen. |
| Korrekturquote | Anteil der Positionen, die anwaltlich inhaltlich geändert werden, an allen erkannten Positionen. | ANNAHME: Schwelle gemeinsam definieren; ohne Referenzdaten ist jede Vorgabe unbelegt. |
| Anteil eskalierter Fälle | Vorgänge, die wegen fehlender Unterlagen, Widersprüchen oder Auffälligkeiten aus dem Regelbetrieb genommen werden. | ANNAHME: Erhebung im Pilot, Zielwert danach. |
Es liegen keine belastbaren Vergleichsdaten aus dem Echtbetrieb vor. Jeder Zielwert wäre derzeit erfunden; deshalb sind alle Zielwerte ausdrücklich als ANNAHME gekennzeichnet und bleiben bis zur ersten Auswertung offen.
Hinweis zu diesem System