Für Kanzleien

Die Fallaufbereitung kostet Zeit. Die rechtliche Bewertung ist der Wert.

Ein Prüfbericht kürzt Positionen, die in der Kalkulation anders heißen, anders nummeriert sind und teilweise zusammengefasst wurden. Bevor eine juristische Frage überhaupt sichtbar wird, ist ein erheblicher Teil der Bearbeitungszeit in das Sortieren, Zuordnen und Nachrechnen geflossen. Genau diese Arbeit übernimmt Gegenprüfung – und legt offen, wie sicher sie dabei ist.

Was die Plattform nicht übernimmt: die Bewertung. Ob eine Kürzung trägt, entscheidet der Einzelfall. Diese Entscheidung, ihre Begründung und jede Kommunikation nach außen bleiben vollständig bei PARTNERKANZLEI.

Rollenverteilung im Betriebsmodell

Keine Fußnote, sondern die Konstruktionsgrundlage.

gobecom GmbH – technischer Betreiber

Software, Hosting, Dokumentenverarbeitung, Zuordnung, Berechnung, Aufbereitung. Erbringt keine Rechtsdienstleistung und tritt gegenüber Versicherungen nicht auf.

PARTNERKANZLEI – Rechtsdienstleistung

Mandatsannahme, Konfliktprüfung, rechtliche Bewertung jeder Position, Freigabe jedes Schreibens, gesamte Außenkommunikation.

Übergabe

Was in der Kanzlei ankommt

Der Vorgang erreicht Sie erst, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Was noch offen ist, steht sichtbar im Vorgang, statt in der Bearbeitung aufzutauchen.

Vorstrukturierter Vorgang

Mandant, Schadennummer, Versicherung, Prüfdienstleister, Fahrzeug und Fristen sind erfasst und geprüft. Fehlende Pflichtangaben blockieren die Übergabe, statt später aufzufallen.

Gegenüberstellung mit Fundstellen

Jede gekürzte Position steht mit kalkuliertem Betrag, anerkanntem Betrag und der Begründung des Prüfberichts nebeneinander – jeweils mit Dokument, Seite und Textstelle verknüpft.

Deterministische Summen

Alle Beträge sind ganzzahlige Cent-Werte. Einzeldifferenzen und Gesamtsumme berechnet die Anwendung, nie ein Sprachmodell. Weicht die Summe von der im Prüfbericht ausgewiesenen ab, wird der Vorgang markiert.

Konfidenzwerte je Position

Zuordnung und Extraktion tragen einen Konfidenzwert. Sie sehen sofort, welche Zeilen belastbar erkannt wurden und welche eine fachliche Sichtung brauchen.

Offene Punkte als Aufgabenliste

Fehlende Unterlagen, widersprüchliche Angaben, unklare Positionsbezeichnungen und Auffälligkeiten aus der Dokumentprüfung stehen als abzuarbeitende Liste im Vorgang.

Entwurf aus eigenen Bausteinen

Der Entwurf der Stellungnahme setzt sich ausschließlich aus Textbausteinen zusammen, die in Ihrer Kanzlei versioniert und freigegeben wurden. Ohne passendes Regelwerk entsteht kein Absatz.

Kanzleibereich

Sieben Arbeitsbereiche, eine Oberfläche

Prüfqueue

Alle Vorgänge nach Status, Frist und Konfidenz sortierbar. Sie sehen, was auf anwaltliche Bewertung wartet, was eskaliert ist und was nur formal abzuzeichnen bleibt.

Fallansicht mit Positionsbearbeitung

Position für Position bestätigen, korrigieren, zurückstellen oder verwerfen. Jede Änderung wird als anwaltliche Bearbeitung gekennzeichnet und ersetzt den maschinellen Vorschlag.

Regelwerkverwaltung

Regelwerke bündeln Kürzungskategorien, Argumentationslinien und Bedingungen. Jede Fassung trägt eine Version, einen Status und einen Gültigkeitszeitraum; ältere Fassungen bleiben nachvollziehbar erhalten.

Textbausteinverwaltung

Bausteine werden je Kürzungskategorie gepflegt, mit Platzhaltern für Positionsdaten. Ein Baustein ohne anwaltliche Freigabe steht der Entwurfserstellung nicht zur Verfügung.

Freigaben

Der Entwurf wird vollständig angezeigt, jeder Absatz mit seiner Herkunft. Freigabe, Änderung und Ablehnung sind eigene, protokollierte Vorgänge mit namentlicher Zuordnung.

Auto-Release-Konfiguration

Technisch vorbereitet, im Auslieferungszustand global und je Mandant per Kill-Switch abgeschaltet. Der Modus lässt sich nur durch anwaltliche Rollen ändern und ist jederzeit sofort rücknehmbar.

Audit-Log

Fortlaufendes, nur anfügendes Protokoll aller Ereignisse, per SHA-256 verkettet. Nachträgliche Änderungen einzelner Einträge brechen die Kette und sind erkennbar.

Statusmodell der Regelwerke

Ein Regelwerk durchläuft feste Zustände. Der Status entscheidet, ob daraus überhaupt ein Entwurf entstehen darf. Fassungen werden nicht überschrieben, sondern versioniert.

StatusBedeutung für die Entwurfserstellung
EntwurfDRAFT
In Bearbeitung. Nicht für Entwürfe verwendbar.
In anwaltlicher PrüfungUNDER_REVIEW
Zur anwaltlichen Prüfung eingereicht. Noch nicht verwendbar.
Freigegeben für EntwürfeAPPROVED_FOR_DRAFTING
Anwaltlich freigegeben für die Entwurfserstellung. Jeder Entwurf geht anschließend in die Einzelfreigabe.
Freigegeben für Auto-ReleaseAPPROVED_FOR_AUTO_RELEASE
Zusätzlich für den Auto-Release-Pfad freigegeben. Ohne Erfüllung aller Gate-Bedingungen bleibt der Vorgang trotzdem stehen.
AusgesetztSUSPENDED
Vorläufig ausgesetzt, etwa wegen einer geänderten Bewertungslage. Laufende Vorgänge fallen auf die Einzelfreigabe zurück.
AbgelaufenEXPIRED
Gültigkeitszeitraum abgelaufen. Neue Entwürfe entstehen daraus nicht mehr.
WiderrufenREVOKED
Widerrufen. Endzustand, keine Reaktivierung, nur Neufassung mit neuer Version.

Kontrolle

Wie die Kanzlei die Kontrolle behält

Kein Absatz ohne belegte Herkunft

Jeder Abschnitt des Entwurfs trägt eine Herkunftskennung: Dokumentstelle, Berechnung, freigegebener Textbaustein oder anwaltliche Bearbeitung. Abschnitte ohne Herkunft werden nicht erzeugt und blockieren die maschinelle Freigabe.

Regelwerke nur durch Anwältinnen und Anwälte freigebbar

Der Statuswechsel nach APPROVED_FOR_DRAFTING oder APPROVED_FOR_AUTO_RELEASE ist an eine anwaltliche Rolle gebunden. Die Prüfung erfolgt serverseitig, nicht durch Ausblenden in der Oberfläche.

Administration kann keine anwaltliche Freigabe erteilen

Administrative Rollen verwalten Konten, Mandanten und Betrieb. Sie können Entwürfe weder freigeben noch Regelwerke in einen freigegebenen Status heben. Die Trennung ist im Berechtigungsmodell verankert.

Auto-Release nur bei Erfüllung aller 21 Bedingungen

Das Gate prüft 21 Einzelbedingungen – von Kill-Switch und Freigabemodus über Mandat, Vollmacht und Konfliktprüfung bis zu Rechenabgleich, Konfidenzschwellen, Widerspruchsfreiheit, ausschließlich freigegebenen Bausteinen und lückenloser Protokollierbarkeit. Fehlende Information gilt als nicht erfüllt.

Voreinstellung im Auslieferungszustand

Der Freigabemodus steht auf „Nur Entwurf“. Der Auto-Release-Pfad ist global und je Mandant per Kill-Switch abgeschaltet. Eine Aktivierung setzt eine ausdrückliche Entscheidung der Kanzlei voraus und lässt sich jederzeit ohne Vorlauf zurücknehmen.

Berufsrecht

Offene Punkte, die vor einer Zusammenarbeit zu klären sind

Die folgenden Punkte sind keine Rechtsauskunft und keine Bewertung der Rechtslage. Sie sind die Themen, zu denen wir vor Aufnahme einer Zusammenarbeit eine gemeinsame, von der Kanzlei verantwortete Festlegung für erforderlich halten. Wo eine Bewertung durch die Kammer oder eine externe Prüfung erforderlich ist, sagen wir das offen, statt eine Antwort zu behaupten.

Verschwiegenheit und Dienstleistereinbindung

Zu klären ist, auf welcher vertraglichen Grundlage der technische Betreiber als Dienstleister eingebunden wird, welche Verpflichtungserklärungen die beteiligten Personen abgeben und wie die Anforderungen an die Einbeziehung Dritter in die anwaltliche Verschwiegenheit im konkreten Aufbau erfüllt werden.

Unabhängigkeit der Berufsausübung

Zu klären ist, wie sichergestellt und dokumentiert wird, dass weder Produktgestaltung noch Vergütungsmodell eine inhaltliche Einflussnahme auf die anwaltliche Bewertung erzeugen – einschließlich der Frage, welche Voreinstellungen die Plattform überhaupt setzen darf.

Vergütung ohne Erfolgsbezug

Zu klären ist die Ausgestaltung der Vergütung des technischen Betreibers so, dass sie sich nicht am Ausgang des einzelnen Vorgangs bemisst. Konkrete Sätze sind bewusst noch nicht festgelegt; jede hier genannte Zahl wäre eine Erfindung.

Keine Gebührenteilung

Zu klären ist die Abgrenzung zwischen einem Entgelt für Softwarenutzung und einer Beteiligung an anwaltlichen Gebühren, einschließlich Abrechnungsweg, Rechnungsstellung und Zahlungsfluss zwischen Mandant, Kanzlei und Betreiber.

Konfliktprüfung

Zu klären ist, welche Daten die Plattform für eine Konfliktprüfung bereitstellen darf, ab welchem Zeitpunkt sie übermittelt werden und wie ein negatives Ergebnis technisch zu einem sofortigen Stopp des Vorgangs führt.

Verantwortung für jede Aussage im Schreiben

Zu klären ist die verbindliche Festlegung, dass jede Aussage im ausgehenden Schreiben anwaltlich verantwortet wird, sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein weitgehend automatisierter Versand überhaupt in Betracht kommt.

Keine Aussage zur Zulässigkeit

Wir behaupten an keiner Stelle, dass der beschriebene Aufbau berufsrechtlich zulässig ist. Diese Beurteilung obliegt der Kanzlei und gegebenenfalls der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Solange eine Frage offen ist, bleibt sie in dieser Liste offen.

Pilot

Klein anfangen, messbar auswerten

Ein Pilot dient nicht dem Nachweis, dass die Software funktioniert, sondern der Klärung, ob sie in Ihrem Arbeitsablauf trägt. Umfang und Dauer legen wir gemeinsam fest.

  • Umfang: eine begrenzte Zahl realer Vorgänge im Modus „Nur Entwurf“, ohne Auto-Release, mit vollständiger anwaltlicher Einzelfreigabe.
  • Dauer: so lang, dass jede Kürzungskategorie mehrfach vorkommt. Die konkrete Laufzeit ist eine gemeinsame Festlegung, keine Vorgabe.
  • Regelwerke: von der Kanzlei erstellt und freigegeben. Ohne eigenes Regelwerk startet kein Pilot.
  • Abbruch: jederzeit, ohne Begründung; laufende Vorgänge werden exportiert und übergeben.

Messgrößen

Erhoben wird, was sich aus dem Protokoll ergibt – ohne zusätzliche Erfassung durch die Kanzlei.

MessgrößeDefinitionZielwert
Bearbeitungszeit je VorgangZeit von der Übernahme in die Prüfqueue bis zur anwaltlichen Freigabe oder Ablehnung.ANNAHME: Zielkorridor erst nach den ersten 20 Vorgängen festlegen.
KorrekturquoteAnteil der Positionen, die anwaltlich inhaltlich geändert werden, an allen erkannten Positionen.ANNAHME: Schwelle gemeinsam definieren; ohne Referenzdaten ist jede Vorgabe unbelegt.
Anteil eskalierter FälleVorgänge, die wegen fehlender Unterlagen, Widersprüchen oder Auffälligkeiten aus dem Regelbetrieb genommen werden.ANNAHME: Erhebung im Pilot, Zielwert danach.

Es liegen keine belastbaren Vergleichsdaten aus dem Echtbetrieb vor. Jeder Zielwert wäre derzeit erfunden; deshalb sind alle Zielwerte ausdrücklich als ANNAHME gekennzeichnet und bleiben bis zur ersten Auswertung offen.

Hinweis zu diesem System

Diese Anwendung ist eine Demonstrationsfassung. Sie verarbeitet ausschließlich synthetische Daten und versendet nichts an reale Empfänger. Alle Provider für Texterkennung, Sprachmodell, Virenscan, Versand und Signatur sind deterministische Mocks. Die Angaben zur Partnerkanzlei sind Platzhalter, solange die Zusammenarbeit nicht vertraglich geregelt ist.