Für Sachverständigenbüros

Kürzungen an Ihren Gutachten als Datensatz statt als Aktenvermerk

Prüfberichte greifen wiederkehrende Positionen auf: Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Beilackierung. Gegenprüfung liest die beanstandeten Positionen aus, ordnet sie Ihrer Kalkulation zu und stellt die Differenzen deterministisch gegenüber – mit Fundstelle in beiden Dokumenten.

Was Sie davon haben

Kürzungen strukturiert erfassen

Statt eines abgehefteten Prüfberichts entsteht ein Datensatz: beanstandete Position, ursprünglicher und anerkannter Betrag, Differenz in Cent, Begründung im Wortlaut und Fundstelle mit Seitenzahl in beiden Dokumenten.

Auftraggeber sachlich begleiten

Ihre Auftraggeber erhalten eine Gegenüberstellung, die sie ohne Fachkenntnis lesen können. Das verkürzt Erklärungsgespräche und verhindert, dass eine Kürzung als Mangel Ihres Gutachtens missverstanden wird.

Argumentationsstand dokumentieren

Zu jeder Position ist festgehalten, worauf sich die Kürzung stützt und welcher Stand die Bearbeitung erreicht hat. Der Verlauf ist in einem fortlaufend verketteten Protokoll nachvollziehbar und nachträglich nicht still veränderbar.

Über Kategorien auswerten

Jede Kürzung erhält eine beschreibende Kategorie. Über mehrere Vorgänge hinweg wird sichtbar, welche Positionen bei welchem Prüfdienstleister regelmäßig beanstandet werden – als Beobachtung an Ihren eigenen Fällen, nicht als Marktaussage.

Beschreibende Kürzungskategorien

Die Kategorien enthalten bewusst keine rechtliche Wertung. Sie dienen der Auswertung und der Zuordnung zu einem anwaltlich freigegebenen Regelwerk. Auszug aus dem Katalog:

StundenverrechnungssätzeVerweis auf ReferenzwerkstattUPE-AufschlägeVerbringungskostenBeilackierungLackmaterialAlternative ErsatzteileKalibrierung von AssistenzsystemenArbeitswerteFahrzeugreinigung

Arbeiten im Büro

Vorbereiten, übergeben, den Stand verfolgen

Sie bereiten den Vorgang mit den Unterlagen auf, die Ihnen ohnehin vorliegen. Die Entscheidung über eine Mandatierung trifft ausschließlich die geschädigte Person.

Unternehmenskonto

Das Büro ist der Mandant, nicht die einzelne Person. Vorgänge, Dokumente und Auswertungen gehören dem Büro und bleiben bei einem Personalwechsel erhalten.

Mehrere Nutzerinnen und Nutzer

Sachbearbeitung und Sachverständige arbeiten in denselben Vorgängen. Jede Handlung wird der handelnden Person zugeordnet und protokolliert.

Fallvorbereitung

Sie legen den Vorgang an, laden Gutachten, Kalkulation und Prüfbericht hoch und lassen die Auswertung laufen, bevor Sie Ihre Auftraggeber ansprechen. Der Vorgang ist damit entscheidungsreif aufbereitet.

Übergabe per sicherem Link

Die geschädigte Person erhält einen zeitlich begrenzten Einladungslink, übernimmt den Vorgang in ihr eigenes Konto, prüft die ausgelesenen Angaben und bestätigt sie. Erst danach kann sie über eine Mandatierung entscheiden.

Was Sie ausdrücklich nicht sehen

Sobald ein Vorgang mandatiert ist, entsteht ein Mandatsverhältnis zwischen der geschädigten Person und PARTNERKANZLEI. Was in diesem Verhältnis besprochen und bewertet wird, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit. Ein Sachverständigenbüro ist an diesem Verhältnis nicht beteiligt, auch wenn es den Vorgang vorbereitet hat.

  • Interne Notizen und Bewertungsvermerke der Kanzlei
  • Anwaltliche Einschätzungen zu Erfolgsaussichten einzelner Positionen
  • Entwurfsfassungen vor der anwaltlichen Freigabe
  • Korrespondenz zwischen Kanzlei und Mandantschaft

Sichtbar bleiben Ihnen die Unterlagen, die Sie eingereicht haben, die technische Gegenüberstellung und der Bearbeitungsstand – soweit die geschädigte Person dem zugestimmt hat. Die Rollentrennung ist in der Berechtigungslogik verankert und nicht nur eine Frage der Oberfläche.

Rolle als Fallzuführer

Wenn Sie Auftraggeber auf die Möglichkeit einer Gegenprüfung hinweisen und einen Vorgang vorbereiten, führen Sie einen Fall zu. Diese Rolle ist in der Anwendung abgebildet: Der vorbereitete Vorgang ist Ihrem Büro zugeordnet, die Übernahme durch die geschädigte Person ist dokumentiert.

Vergütung ist berufsrechtlich zu prüfen

Ob und in welcher Form eine Vergütung für die Zuführung von Fällen vereinbart werden darf, richtet sich nach dem für Sie und für die Kanzlei geltenden Berufsrecht. Das ist im Einzelfall zu prüfen, bevor eine Zusammenarbeit vereinbart wird. Diese Seite trifft dazu bewusst keine Aussage und enthält kein Vergütungsmodell. Im Demonstrationssystem ist keine Zuführungsvergütung abgebildet.

Für eine Zusammenarbeit sprechen Sie zuerst mit PARTNERKANZLEI über die rechtliche Ausgestaltung und anschließend mit gobecom GmbH über den technischen Zugang. Anfragen zur Plattform richten Sie an [email protected].

Vorbereitung

Was Sie vor dem Hochladen prüfen sollten

Die Erkennungsgenauigkeit hängt unmittelbar an der Qualität der eingereichten Dateien. Wo die Anwendung unsicher ist, weist sie das aus und eskaliert – was Bearbeitungszeit kostet.

Dateiformate

PDF, JPG und PNG. Das Format wird anhand der Signaturbytes der Datei bestimmt, nicht anhand der Dateiendung. Eine umbenannte Datei wird deshalb zuverlässig erkannt oder begründet abgelehnt.

Größe je Datei

Bis zur konfigurierten Obergrenze, im Auslieferungszustand 25 MB. Umfangreiche Gutachten mit vielen Lichtbildern teilen Sie besser in Gutachten und Kalkulation auf, statt sie stark zu komprimieren.

Textbasierte PDF bevorzugen

Ein aus der Kalkulationssoftware exportiertes PDF enthält bereits Text und wird direkt ausgelesen. Ein eingescanntes PDF durchläuft zusätzlich die Texterkennung, was die Erkennungsgenauigkeit senken kann.

Scanqualität

Mindestens 300 dpi, Graustufen oder Farbe, gerade ausgerichtet und ohne abgeschnittene Ränder. Positionsnummern und Beträge stehen häufig am Zeilenende; ein beschnittener Rand kostet genau diese Werte.

Vollständige Seitenfolge

Auch Seiten ohne Beträge gehören dazu. Die Seitenzahl ist Bestandteil jeder Fundstelle; fehlende Seiten führen zu Lücken in der Nachweiskette.

Keine nachträglichen Vermerke im Dokument

Handschriftliche Anmerkungen im Scan können als Dokumentinhalt gelesen werden. Anmerkungen gehören in das Feld für Hinweise zum Vorgang, nicht in das Dokument.

Rollenverteilung

gobecom GmbH stellt die technische Plattform bereit und erbringt keine Rechtsdienstleistung. Die rechtliche Prüfung der Kürzungen, die Mandatsannahme und die Kommunikation gegenüber Versicherungen erfolgen ausschließlich durch PARTNERKANZLEI. Die Plattform trifft keine Aussage darüber, ob eine Kürzung berechtigt ist.