Für Kfz-Betriebe

Die Versicherung kürzt, der Betrieb erklärt es am Tresen

Zwischen kalkuliertem Reparaturumfang und regulierter Zahlung liegt oft ein Prüfbericht, den niemand im Betrieb Zeile für Zeile durchgehen kann. Gegenprüfung bündelt die Unterlagen eines Schadens, stellt die beanstandeten Positionen gegenüber und übergibt den Vorgang geordnet an Ihre Kundschaft.

Was der Betrieb davon hat

Vorgang im Kundenauftrag vorbereiten

Die Unterlagen liegen ohnehin bei Ihnen: Gutachten, Kalkulation, Prüfbericht, oft auch das Schreiben der Versicherung. Sie legen den Vorgang an, während das Fahrzeug noch in der Halle steht, statt später Papier hinterherzutelefonieren.

Unterlagen an einer Stelle bündeln

Alle Dokumente eines Schadens liegen in einem Vorgang, mit Prüfsumme, Statusanzeige und Zuordnung zur Dokumentart. Was fehlt, steht sichtbar auf einer Liste und nicht in einem Notizzettel am Monitor.

Bearbeitungsstand verfolgen

Sie sehen, ob die Auswertung läuft, ob eine Unterlage fehlt, ob die Kundschaft bestätigt hat und ob die Kanzlei den Vorgang übernommen hat. Ein Status je Vorgang, ohne Zwischenanruf.

Weniger Rückfragen

Die Gegenüberstellung zeigt Position für Position, welcher Betrag kalkuliert und welcher anerkannt wurde. Das ersetzt das Erklären am Tresen und macht die Differenz zwischen Kalkulation und Zahlung nachvollziehbar.

Betriebsalltag

Sechs Schritte, die in den Arbeitsablauf passen

Die ersten drei Schritte erledigt der Betrieb, den vierten und fünften die Kundschaft, den sechsten die Kanzlei. Die Zuständigkeit ist an jedem Punkt eindeutig.

  1. 01

    Vorgang anlegen

    Kennzeichen, Schadennummer, gegnerische Versicherung, Unfalltag. Fehlende Angaben ergänzt die Anwendung später aus den Dokumenten und weist Abweichungen aus.

  2. 02

    Kalkulation und Prüfbericht hochladen

    Dazu das Schadengutachten und, falls vorhanden, das Schreiben der Versicherung. PDF, JPG oder PNG, im Auslieferungszustand bis 25 MB je Datei.

  3. 03

    Auswertung laufen lassen

    Die Anwendung liest die Positionen aus, ordnet sie einander zu und rechnet die Differenzen deterministisch aus. Unsichere Stellen werden gekennzeichnet, nicht überspielt.

  4. 04

    Kundschaft per sicherem Link einladen

    Die geschädigte Person erhält einen zeitlich begrenzten Einladungslink, sieht den vorbereiteten Vorgang in ihrem eigenen Konto und prüft die Angaben.

  5. 05

    Bestätigung und Mandatierung

    Die geschädigte Person bestätigt die Angaben und entscheidet selbst, ob sie mandatiert. Ohne diese Entscheidung geschieht nichts weiter.

  6. 06

    Übernahme durch die Kanzlei

    Nach Konfliktprüfung und Mandatsannahme übernimmt PARTNERKANZLEI die rechtliche Prüfung und die gesamte Kommunikation gegenüber der Versicherung.

Klare Abgrenzung

Die Rollentrennung schützt Ihre Kundschaft und Ihren Betrieb gleichermaßen. Sie ist deshalb nicht verhandelbar und in der Anwendung technisch durchgesetzt.

Der Betrieb tritt nicht als Anspruchsteller auf

Geschädigt ist die Person, deren Fahrzeug beschädigt wurde. Sie ist es, die den Vorgang bestätigt, die mandatiert und in deren Namen die Kanzlei tätig wird. Der Betrieb bereitet vor und begleitet, er macht keine eigenen Ansprüche geltend.

Keine Einsicht in vertrauliche Kanzleiunterlagen

Interne Vermerke, anwaltliche Einschätzungen zu einzelnen Positionen, nicht freigegebene Entwürfe und die Korrespondenz zwischen Kanzlei und Mandantschaft sind für den Betrieb nicht sichtbar. Das folgt aus der anwaltlichen Verschwiegenheit und ist in der Berechtigungslogik verankert.

Keine rechtlichen Auskünfte durch den Betrieb

Ob eine Kürzung trägt, ist eine Rechtsfrage. Verweisen Sie Ihre Kundschaft dafür auf die anwaltliche Prüfung, statt selbst eine Einschätzung abzugeben. Die Plattform ist dabei bewusst zurückhaltend formuliert und trifft ebenfalls keine rechtliche Bewertung.

Keine Weitergabe ohne Einwilligung

Der Einladungslink überträgt den Vorgang an die geschädigte Person. Was sie danach mit der Kanzlei bespricht, bleibt dort. Welche Angaben dem Betrieb weiterhin sichtbar bleiben, entscheidet sie.

Abtretungsmodelle

In der Praxis lassen sich Betriebe Ansprüche der Kundschaft ganz oder teilweise abtreten, um die Reparaturkosten unmittelbar gegenüber der Versicherung abzurechnen. Ob eine solche Abtretung im konkreten Fall wirksam und zulässig ist, hängt von ihrer Ausgestaltung, vom Umfang der übernommenen Tätigkeit und von der Frage ab, ob damit eine Rechtsdienstleistung verbunden wäre.

Diese Seite trifft dazu keine Aussage. Sie ist im Einzelfall anwaltlich zu klären, bevor ein solches Modell vereinbart wird.

Im MVP nicht unterstützt

Die Plattform bildet derzeit kein Abtretungsmodell ab. Anspruchsinhaberin oder Anspruchsinhaber ist ausschließlich die geschädigte Person; sie bestätigt die Angaben und entscheidet über die Mandatierung. Eine Abtretungserklärung kann als Dokumentart hinterlegt werden, löst aber keine abweichende Verarbeitung und keine abweichende Berechtigung aus.

Wer die Zulässigkeit prüft

Für die Bewertung eines Abtretungsmodells ist PARTNERKANZLEI zuständig. gobecom GmbH stellt die technische Plattform bereit und erbringt keine Rechtsdienstleistung; eine Einschätzung zur Zulässigkeit wird von dieser Seite ausdrücklich nicht abgegeben.

Welche Unterlagen typischerweise fehlen

In der Werkstatt liegt selten der vollständige Satz. Die Anwendung führt deshalb offen, was fehlt, und macht den Unterschied zwischen erforderlich und hilfreich sichtbar – statt still mit einer Teilmenge weiterzurechnen.

UnterlageWarum sie oft fehltWie die Anwendung das anzeigt
PrüfberichtEr geht häufig unmittelbar an die geschädigte Person und erreicht den Betrieb nie. Manchmal steckt er als Anlage in der Abrechnungsmail.Der Vorgang bleibt auf „Unterlagen unvollständig“. Ohne Prüfbericht gibt es keine Vergleichsgrundlage und damit keine Gegenüberstellung.
SchadengutachtenVorliegen tut oft nur die Kalkulation als Auszug, nicht das vollständige Gutachten mit Lichtbildern und Feststellungen.Die fehlende Dokumentart steht auf der Liste der erforderlichen Unterlagen; die Auswertung startet nicht.
Schreiben der VersicherungDer Brief liegt bei der Kundschaft. Er zeigt, worauf die Versicherung ihre Zahlung stützt und welcher Betrag tatsächlich reguliert wurde.Als hilfreiche, nicht erforderliche Unterlage gekennzeichnet. Die Auswertung läuft, der Hinweis bleibt bestehen.
ReparaturkostenkalkulationSie steckt oft im Gutachten und wird deshalb nicht gesondert hochgeladen. Liegt sie separat vor, verbessert sie die Zuordnung erheblich.Ist sie nicht auffindbar, sinkt die Zuordnungskonfidenz einzelner Positionen; betroffene Zeilen werden zur Prüfung markiert.
VollmachtSie entsteht erst im Mandatsverhältnis und wird nicht vom Betrieb beigebracht.Der Vorgang wartet sichtbar auf die Mandatierung durch die geschädigte Person.
Statusanzeige im Vorgang, wenn etwas fehlt:Warten auf UnterlagenUnterlagen unvollständigWarten auf BestätigungWarten auf Mandatierung

Fragen zum technischen Zugang beantwortet der Betrieb der Plattform unter [email protected]. Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei und deren Bedingungen werden gesondert vereinbart. Diese Anwendung ist eine Demonstrationsfassung, verarbeitet ausschließlich synthetische Daten und versendet nichts an reale Empfänger.