Wer für welches Anliegen zuständig ist
Die Trennung zwischen technischem Betrieb und Rechtsdienstleistung gilt auch für die Kommunikation. gobecom GmbH beantwortet Fragen zur Software. Fragen zu Ihrem konkreten Fall beantwortet ausschließlich PARTNERKANZLEI.
Welcher Kontakt für welches Anliegen
Fragen zur Plattform
Funktionsweise, Upload, Erkennung, Fehlermeldungen, Konten und Zugänge. Zuständig ist gobecom GmbH als technischer Betreiber.
Fragen zum konkreten Fall
Ob eine Kürzung trägt, welche Ansprüche bestehen und wie ein Schreiben formuliert wird, beantwortet ausschließlich PARTNERKANZLEI. Der Betreiber darf dazu keine Auskunft erteilen.
PLATZHALTER – Kontaktweg der Partnerkanzlei steht noch nicht fest
Auskunft, Berichtigung, Löschung
Anliegen zu Betroffenenrechten, zur Verarbeitung Ihrer Daten und zur Aufbewahrung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Abschnitt der Verarbeitung und ist in der Rollenmatrix des Projekts beschrieben.
Meldung von Sicherheitslücken
Wenn Sie eine Schwachstelle gefunden haben, melden Sie sie bitte vertraulich und veröffentlichen Sie sie nicht vorab. Bitte beschreiben Sie die Beobachtung so, dass sie nachvollziehbar ist, und fügen Sie keine fremden personenbezogenen Daten bei.
Keine erfundenen Kontaktdaten
Beispielformular (deaktiviert)
So sähe das Kontaktformular aus. In dieser Fassung ist es vollständig abgeschaltet.
Alle Felder sind deaktiviert. Es ist keine Empfängeradresse hinterlegt, es existiert keine Verarbeitungsroute und es werden keine Eingaben entgegengenommen, gespeichert oder weitergeleitet. Nutzen Sie bis auf Weiteres die oben genannten Kontaktwege.
Kein Versand in dieser Fassung
Bitte keine Unterlagen und keine personenbezogenen Daten
Antwortzeiten
Es besteht kein zugesagtes Reaktionszeitfenster. Eine Angabe hierzu wäre derzeit eine Behauptung ohne Betriebsgrundlage; sie wird nachgetragen, sobald ein Support-Prozess eingerichtet ist.